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DSGVO ein Jahr danach

Zu Beginn des zweiten Tages der abta-Tagung zog Sascha Jung von Jank-Weiler-Operenyi Rechtsanwälte Bilanz über ein Jahr seit Inkrafttreten der DSGVO.

Er führte anhand einiger Beispiele wesentliche Entscheidungen, Straferkenntnisse der Datenschutzbehörde und höchstgerichtliche Entscheidungen an. So wurde z. B. entschieden, dass die Entfernung des Personenbezuges („Anonymisierung“) als ein Mittel zur Löschung der Daten gelte oder dass die Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation unwirksam sei. Geldstrafen wurden vor allem in Fällen von Videoüberwachung verhängt, wobei die höchste Strafe (5.000 EUR) ein Wettbüro „ausgefasst“ habe. Bei einer Videoüberwachung dürfen öffentliche Bereiche nicht erfasst werden, sie muss ausreichend gekennzeichnet sein, d.h. sie muss erkennbar sein, bevor man den videoüberwachten Raum betritt und die Daten sind nach 72 Stunden zu löschen.

Die Statistiken ergeben folgendes Bild: von 2017 auf 2018 sind die Individualbeschwerden von 200 auf 1.000 gestiegen, die Prüfverfahren von 90 auf 120 und die Rechtsauskünfte von 2016 auf 2018 von 2.000 auf 400 angewachsen. Seit 25. Mai 2018 gab es von 90 Verwaltungsstrafverfahren 80 Einstellungen, und es wurden 500 Meldungen von Unternehmen über Sicherheitsverletzungen gemacht.

Als wichtigen Punkt führte Jung noch an, dass die Verarbeitungsverzeichnisse in regelmäßigen Abständen überarbeitet und aktualisiert werden müssen und empfiehlt hier, Software-Lösungen einzusetzen. Weiters sind das Abfassen und die Aufbereitung von Betriebsvereinbarungen für den Datenschutz sehr wichtig. Auch bei den Newslettern vieler Unternehmen, insbesondere im Tourismus sieht Jung noch einigen Verbesserungsbedarf. EZ





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