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Die EU-Datenschutzreform – ein guter Schritt

Dimitrios Droutsas, Mitglied des europäischen Parlaments und ehemaliger griechischer Außenminister, sprach über das schwierige Zustandekommen der EU-Datenschutzreform (DSV).

Er verstand es, dem Publikum die Hintergründe und das Zusammenspiel der drei europäischen Institutionen Europäisches Parlament, Kommission und Rat für diese Verordnung näher zu bringen.

„Die Verordnung ist weit entfernt von einem perfekten Ergebnis, weil die Gesetzgebung immer hinter dem technologischen Fortschritt nachhinkt. Sie ist teils sehr schwammig und nicht präzise definiert, aber es ist trotzdem ein guter Schritt in die richtige Richtung“, so Droutsas.

Grundrecht Datenschutz

Für die EU als Institution und den europäischen Bürger sei sie jedoch sehr wichtig, weil der Datenschutz ein Grundrecht sei. Der Datenschutz sei neben dem Klimaschutz eines der wenigen Themen, wo die EU global gesehen Einfluss habe und hier noch eine Vorreiterrolle spielen könne.

„In der EU haben wir traditionell ein viel strengeres Datenschutzniveau als z. B. in den USA, und wir müssen dieses Niveau halten bzw. sogar verbessern“, erklärt Droutsas. Derzeit gilt ja noch immer die Richtlinie aus 1995, die von jedem Staat national umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie hatte vor allem die Schwachstelle, dass Bußgelder bei Verstößen sehr niedrig waren und große Unternehmen diese quasi von der Portokasse bezahlen konnten.

Die neue Verordnung ist eine direkte Verordnung und gilt EU-weit. Die EU-Bürger haben damit nur mehr ein Gesetz und es gilt auch für alle Unternehmen (auch z. B. US), die auf EU-Territorium Business betreiben. EZ





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