Brüssel: Keine Vorschrift für Handgepäcksgröße
Die EU-Kommission hat ihre Vorschriften für ein Größenlimit beim Handgepäck in Flugzeugen zurückgenommen.
"Wir müssen die Erfordernisse der Sicherheit gegen die Bequemlichkeit für die Fluggäste abwägen", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot in einer Mitteilung seiner Behörde vom gestrigen Montag zur Begründung. Die Regelung hätte für die Sicherheit wenig gebracht, das Leben der Passagiere aber deutlich erschwert. Sicherheitsexperten hatten der Kommission geraten, Taschen und Koffer mit Abmessungen von mehr als 56x45x25cm als Handgepäck zu verbieten. Die Kommission erließ eine entsprechende Verordnung "nach der Aufdeckung eines angeblich geplanten Attentats auf die Zivilluftfahrt im August 2006", wie sie gestern formulierte. Die Vorschrift trat aber nie in Kraft, und die Kommission nahm sie mit einer neuen Entscheidung zurück. Am umstrittenen Verbot von Flüssigkeiten und anderen Gegenständen im Handgepäck ändert der jüngste Beschluss jedoch nichts.
Passagiere dürfen künftig jedoch nicht Gepäckstücke jeder Größe mit in den Flieger nehmen. Viele Fluggesellschaften haben schon lange Vorschriften, die die Größe des erlaubten Handgepäcks begrenzen. "Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20cm und nicht schwerer als 8kg sein", heißt es beispielsweise bei der Lufthansa. Davon ausgenommen seien nur faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57x54x15cm als Handgepäck. (red/ag)
Passagiere dürfen künftig jedoch nicht Gepäckstücke jeder Größe mit in den Flieger nehmen. Viele Fluggesellschaften haben schon lange Vorschriften, die die Größe des erlaubten Handgepäcks begrenzen. "Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20cm und nicht schwerer als 8kg sein", heißt es beispielsweise bei der Lufthansa. Davon ausgenommen seien nur faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57x54x15cm als Handgepäck. (red/ag)