EU gegen Lockangebote für Flüge
Heute Mittwoch verabschiedete das Europäische Parlament in Straßburg eine Verordnung, die unvollständige Preisauskünfte bei Flügen unterbinden soll.
Demnach müssen Fluggesellschaften in der EU künftig sämtliche Kosten für ein Ticket offenlegen. Die Airlines können somit nicht mehr mit einem Flugpreis von wenigen Euro werben, ohne die zusätzlichen Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge anzugeben. Bisher werden die Verbraucher beim Buchen oft überrascht, dass der Preis viel höher ist als in der Werbung angegeben.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im Verordnungstext. Auch die Kosten für Wahlleistungen wie das Mitnehmen zusätzlicher Gepäckstücke oder eine Reiserücktrittversicherung müssen vor der Buchung aufgeführt werden. (ag/red)
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. "Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im Verordnungstext. Auch die Kosten für Wahlleistungen wie das Mitnehmen zusätzlicher Gepäckstücke oder eine Reiserücktrittversicherung müssen vor der Buchung aufgeführt werden. (ag/red)