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Die häufigsten Irrtümer rund um Reisepass und Personalausweis

Ob im Urlaubs- oder Geschäftsreisenbereich: Oftmals unterliegt man schwerwiegenden Irrtümern in Bezug auf seine persönlichen Reisedokumente. Der ÖAMTC hat die häufigsten Irrtümer zusammengestellt. Hier ein Auszug daraus.

Reisende innerhalb der Europäischen Union brauchen kein Reisedokument mehr.
Falsch: Auch wer innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen unterwegs ist, muss sich immer und überall mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen können.

Der Führerschein genügt als Reisedokument.
Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur der Reisepass bzw. teilweise auch der Personalausweis werden akzeptiert.

Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen.
Falsch: Derzeit akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Reisende außerhalb Europas benötigen generell einen Reisepass. Zusätzlich müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen des Landes berücksichtigt werden.

Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen.
Falsch: Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Vorsicht gilt außerdem bei Flugreisen.

Mit einem Notpass kann man problemlos reisen.
Falsch: Der Notpass wird nur bei bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern, wie z.B. der Türkei oder den USA, gelten außerdem Sonderbestimmungen.

Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis.
Falsch: Zwar gehören alle Nachbarländer Österreichs dem Schengen-Raum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
(red)





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