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EU: Die Krux mit der Weinflasche im Handgepäck

Bei den Regeln zu Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck droht Passagieren nach Angaben aus dem EU-Parlament ab kommender Woche neue Verwirrung.

In der EU dürfen derzeit nur Flüssigkeiten bis zu 100 Millilitern mitgeführt werden, die in transparenten Beuteln verpackt sind. Diese Regel gilt seit 2006 und derzeit bis 2013. Sie wurde damals aus Angst vor Attentaten mit als Flüssigkeit getarntem Sprengstoff eingeführt.

Freitag kommender Woche tritt eine von der EU-Kommission als Erleichterung geplante Neuerung in Kraft: Danach dürfen Passagiere, die aus Drittstaaten wie beispielsweise dem Jemen kommen und in einem EU-Land umsteigen, auch größere Mengen - wie etwa Weinflaschen - mitnehmen. Diese müssen in Duty-Free-Shops gekauft und in speziellen Beuteln mitgeführt und sollen stichprobenartig in der EU kontrolliert werden.

Allerdings wollen Länder wie Großbritannien, Frankreich und Italien bei den neuen Regelungen nicht mitmachen, so ein Abgeordneter der deutschen SPD gestern, Mittwoch. Sie wollten damit Durchleuchtungsgebühren sparen. Nur Deutschland, Dänemark und Schweden wollten offenbar die Neuregelung umsetzen. Demnach dürfte etwa ein Deutscher, der aus dem Jemen über London nach Frankfurt fliegt, keine Flasche mitnehmen, ein Brite auf dem Weg über Frankfurt nach London aber schon. Eine Kommissionssprecherin bestätigte gestern, Mittwoch, dass Frankreich und Italien bei den neuen Regelungen nicht mitmachen wollten. Die Begründungen der Länder würden jedoch von der Kommission "sorgfältig" daraufhin geprüft, ob tatsächlich Sicherheitsgründe dahintersteckten. (APA/red)





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