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Wer sich nicht anschnallt...

...darf vom Flugkapitän von Bord gewiesen werden. So ein Urteil in Deutschland.

Ein Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Beschluss. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse.

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten. Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern. (APA/red)





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