AUA-Streiks: Schadenersatz für Fluggäste möglich
Bei dem für Freitag Nachmittag angekündigten mehrstündigen Streik der AUA-Piloten auf Linienflügen könne in einzelnen Fällen Anspruch auf Schadenersatz gestellt werden, stellte der ÖAMTC am Donnerstag klar. Der Ticketpreis für einen Flug, den man nicht antreten kann, müsse jedenfalls rückerstattet werden.
Die Fluglinie müsse generell für das Verhalten der Piloten gerade stehen, weiß der ÖAMTC. Wenn der Fluglinie der Freibeweis nicht gelinge, dass andere Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes versucht wurden, könne der Fluggast Schadenersatz fordern, wenn ihm für die Reise bereits Kosten entstanden seien - etwa für Visa- oder Impfgebühren - und diese Aufwendungen durch den Flugausfall nutzlos geworden seien. Auch für die Buchungskosten eines Alternativ-Fluges bei einer anderen Fluglinie könne der Passagier Schadenersatz verlangen.