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Rechnungshof bekommt Einsicht in AUA-Gehälter

Der Rechnungshof darf nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auch Firmen prüfen, bei denen die öffentliche Hand nur eine Minderheitsbeteiligung, also weniger als 50 Prozent hält, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten.

Entscheidend sei der "bestimmende Einfluss". Bisher habe gegolten, dass der Rechnungshof solche Firmen nur kontrollieren darf, wenn diese mindestens zur Hälfte in direktem oder indirektem Staatsbesitz stehen, heißt es in dem Bericht. In dem Urteil, das mit 15. Dezember 2004 datiert ist, geht es laut "OÖN" konkret um die Austrian Airlines (AUA). Der Rechnungshof habe erheben wollen, wer was verdiene, was ihm das Unternehmen verweigert habe. Begründet worden sei das mit dem Hinweis, die ÖIAG - und damit die Republik Österreich - halte nur 39,7 Prozent an der AUA. Auf diese Höhe war der ÖIAG-Anteil durch eine Kapitalerhöhung im Jahr 1999 gesunken. Allerdings habe die ÖIAG vor der Kapitalerhöhung mit sechs weiteren Aktionären vereinbart, gemeinsam vorzugehen und einheitlich abzustimmen. Zusammen erzielten die Syndikatspartner damit eine Mehrheit von 54,72 Prozent, damit sei der bestimmende Einfluss der Republik eindeutig gegeben, so der VfGH. Dieses Urteil hat laut dem Zeitungsbericht weitreichende Folgen, denn damit könne der Rechnungshof künftig auch andere Firmen überprüfen, bei denen ähnliche Konstruktionen bestehen, die der öffentlichen Hand de facto den bestimmenden Einfluss sichern.