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Gerichtsurteil: 30 Klauseln bei Lufthansa sind rechtswidrig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 30 Klauseln in den aktuellen Beförderungsbedingungen von Lufthansa als rechtswidrig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Lufthansa im Auftrag des Sozialministeriums wegen verschiedener Klauseln in den Beförderungsbedingungen geklagt. Eine davon legt eine Nachzahlungspflicht fest, wenn die Kunden ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nehmen.

Zwar sieht diese Klausel auch Ausnahmen von diesen sogenannten "No-Show-Gebühren" vor. Sie gingen dem Obersten Gerichtshof aber letztlich nicht weit genug. Die Klausel wurde daher als "gröblich benachteiligend" eingestuft.

Für den VKI seien No-Show-Gebühren grundsätzlich nicht nachvollziehbar, betont Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI: „Die Kunden der Airline haben den vereinbarten Preis für die gesamte Flugreise gezahlt. Warum sie dann noch zusätzliche Zahlungen leisten müssen, wenn sie einen Teil der vereinbarten - und bereits bezahlten - Leistung nicht in Anspruch nehmen, bleibt unverständlich." (apa/red) 





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