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Regelung für zollfreie Einkäufe bei Flügen wird gelockert

Die EU-Kommission hat sich auf eine Lockerung der Regeln zum Umgang mit zollfreien Einkäufen bei internationalen Transitflügen geeinigt.

Dadurch soll verhindert werden, dass tausende Liter zollfrei eingekauften Alkohols und Parfüms wie bisher wegen Sicherheitsbedenken vernichtet werden, wie die Exekutive der Europäischen Union am Dienstag mitteilte.
Bisher mussten Flugreisende bei Zwischenstopps unter bestimmten Bedingungen ihre flüssigen, zollfrei erworbenen Waren abgeben, wenn diese in Duty-Free-Shops auf Flughäfen außerhalb der USA,
Kanadas, Norwegens, der Schweiz oder der 27 EU-Staaten erworben wurden.
So durfte etwa ein Passagier, der von Tokio nach London über Frankfurt flog, in Deutschland beim Einstieg in sein Anschlussflugzeug keine Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, die er
auf dem japanischen Flughafen gekauft hatte. Nach den neuen Regelungen soll dies nun doch erlaubt werden, wenn die Waren auf einem Flughafen erstanden wurden, der den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation - einer Behörde der Vereinten Nationen - entspricht.
Die Einigung muss noch vom Europäischen Parlament abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten kann. Dies dürfte aber zügig vonstatten gehen, sagte ein Sprecher von EU-Transportkommissar
Jacques Barrot. (ag/red)