Skip to Content
Menü

BCD Travel bietet Entschädigungsservice für Flugreisende

BCD Travel stellt die „Air Disruption Compensation“ ab sofort allen Kunden in Europa zur Verfügung: Der Service hilft Geschäftsreisenden, im Falle einer Annullierung oder Verspätung eines Fluges eine Entschädigung zu erhalten.

Schätzungsweise 2,4% der Flüge, die den europäischen Vorschriften unterliegen, sind von einer Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen. Das verursacht nicht nur Stress für die Reisenden, die dadurch ihre Anschlussflüge verpassen oder zu spät zu wichtigen Meetings erscheinen, sondern auch zusätzliche Kosten – zum Beispiel für die Verpflegung während des Wartens am Flughafen oder sogar einen Hotelaufenthalt.

Die EU-Verordnung 261/2004 (EG 261) zu den Fluggastrechten, die für Flüge aus einem bzw. in eines der 28 Länder der EU und das europäische Hoheitsgebiet gilt, sieht im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder längerer Verspätung von Flügen eine Entschädigung für Passagiere vor. Je nach Länge des betroffenen Fluges beträgt sie zwischen 250 und 600 Euro.

Viele Reisenden sind sich dieser Verordnung aber offenbar nicht bewusst. Zudem hat jede Fluggesellschaft ihren eigenen Entschädigungsprozess, der oft zeitaufwendig und kompliziert ist. Daher werden derzeit lediglich 5% der möglichen Entschädigungen in Anspruch genommen – und somit 793 Millionen Euro pro Jahr nicht ausgeschöpft.

BCD Travel überwacht automatisch alle Flüge

Um Reisende über ihre Rechte zu informieren und den Prozess zu vereinfachen, hat BCD Travel die „Air Disruption Compensation“ nun zu einem Standardangebot für alle Kunden gemacht. In der Praxis überwacht BCD Travel automatisch alle Flüge, für die ein Anspruch geltend gemacht werden kann, und sendet den Reisenden im Fall des Falles ein E-Mail mit entsprechenden Anweisungen.

Dies geschieht über AirHelp – einem Partner von BCD, der den rechtmäßigen Anspruch bei der jeweiligen Fluggesellschaft durchsetzt. Für diesen Service von BCD wird nur im Erfolgsfall ein Entgelt erhoben. Wurde keine Entschädigung gezahlt, wird nichts berechnet.

„Die Höhe der nicht geltend gemachten Ansprüche macht deutlich, dass den Reisenden erhebliche Benefits verloren gehen, die sie eigentlich für die verursachten Unannehmlichkeiten entschädigen sollten. Unsere Standardlösung für alle Kunden in Europa sieht eine entsprechende Information zur Anspruchsberechtigung sowie einen einfacheren Entschädigungsprozess für ihre Reisenden vor, damit diese von ihrem Recht auch tatsächlich Gebrauch machen“, erklärt Stewart Harvey, President EMEA bei BCD Travel. (red)





Weitere Artikel zu diesem Thema

KMU-Geschäftsreisen: Auto löst Zug als beliebtestes Verkehrsmittel ab
business-travel


BCD Travel: Das sind die Top-Destinationen der US-Geschäftsreisenden
business-travel


BCD Travel: Das sind die Top-Ziele der europäischen Geschäftsreisenden
business-travel