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Booking.com & Co blitzen ab: Verbot der Bestpreisklausel bestätigt

Booking und Expedia sind mit ihrer Klage gegen das Verbot der sogenannten „Bestpreisklauseln“ beim österreichischen Verfassungsgericht gescheitert: Das neue Gesetz würde den freien Wettbewerb und die Verbraucher schützen, stellten die Richter fest.

Jahrelang hatte sich die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) gegen die Bestpreisklauseln engagiert: „Denn genau so lang haben internationale Online-Multis mit diesen Klauseln österreichischen Hotels verboten, dass sie ihren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anbieten. Aber das ist jetzt endgültig vorbei“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer. Die ÖHV habe intensive politische Überzeugungsarbeit geleistet, bis der Nationalrat im Vorjahr das gesetzliche Verbot der Ratenparität beschloss.

Laut dem nun erfolgten Urteil des Verfassungsgerichts sind die Änderungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Preisauszeichnungsgesetz verfassungskonform. Die Richter halten dabei dezidiert fest, dass die Gesetze „die Sicherung eines freien Wettbewerbs und damit auch die Wahrung der Verbraucherinteressen“ ermöglichen.

„Das haben wir jetzt schriftlich vom Höchstgericht. Danke dafür an Booking und Expedia! Die einzigen Profiteure der Ratenparität waren internationale Online-Multis, die Geschädigten hingegen die Gäste und die heimischen KMU, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern abführen“, so Gratzer. Die heimische Hotellerie lasse sich von niemandem mehr verbieten, den Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten als über eine Plattform. (red)





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