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EuGH kippt das Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada

Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Richter entschieden, dass gleich mehrere Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind.

Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten dar, entschied der EuGH. Für Datenschützer ist das ein Grund zur Freude, denn sie sind schon seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelungen argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.

Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen überarbeiten müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen. Konkret stellen die EuGH-Richter beispielsweise fest, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet werden dürfen, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden. (apa/red)





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