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Österreich beschließt das Ende der „Bestpreisklausel“

Der Ministerrat hat die Novellierung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Preisauszeichnungsgesetzes verabschiedet. Demnach handelt es sich nun auch bei der „Bestpreisklausel“ in den AGB von Buchungsplattformen um „aggressive und somit unwirksame Geschäftspraktiken“.

Die Branchenvertreter sehen einen „wichtigen Meilenstein für die heimische Hotellerie und ihre unternehmerische Freiheit in der Preisfestsetzung, die den Betrieben nun wieder uneingeschränkt zurückgegeben wird“, wie Petra Nocker-Schwarzenbacher, Tourismus-Obfrau in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, und Michaela Reitterer, Präsidentin der Hoteliervereinigung ÖHV in einer gemeinsamen Aussendung erklären.

Nach der Novellierung der Gesetzestexte ist das Verlangen eines Betreibers einer Buchungsplattform gegenüber einem Hotel, dass dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive seiner eigenen Website keinen günstigeren Preis oder keine anderen günstigeren Bedingungen als auf der Buchungsplattform anbieten darf, „absolut unwirksam“. Diese Regelung wird entsprechend auch im Preisauszeichnungsgesetz präzisiert, wonach Preise vom Gastgewerbetreibenden „frei festgelegt und nicht durch Preisbindungs- oder Bestpreisklauseln eingeschränkt werden dürfen“.

Preise sinken durch Buchungsplattformen

Beim weltweit führenden Online-Buchungsportal Booking.com, das in Österreich mit 22.000 Hotels und Unterkünften kooperiert, ist man über die neue Gesetzgebung naturgemäß weniger erfreut. Durch das Verbot könnten „Vorteile wie Preistransparenz und Vergleichbarkeit für den Konsumenten verloren gehen“ und für kleine und mittlere Hotelbetriebe werde der „Zugang zum heiß umkämpften Onlinemarkt möglicherweise schwieriger und teurer“, heißt es in einer Aussendung.

„Wir hatten im Juli 2015 eine Testphase bis Ende 2016 vereinbart. Ich verstehe nicht, warum die österreichische Regierung diesen Zeitraum nicht zur Beobachtung nutzt und danach handelt“, so Peter Verhoeven, der als Managing Director bei Booking.com für Europa, den Mittleren Osten und Afrika verantwortlich ist. Er argumentiert, dass der Zimmerpreis in Österreich heute um 11 bis 15 Prozent niedriger sei, als er es ohne Buchungsplattformen wäre.

3,2 Mio. Übernachtungen für Österreich

„Auf den kostensenkenden Effekt und die Transparenz im Allgemeinen können sich Konsumenten ohne Paritätsklauseln langfristig nicht mehr verlassen. Möchten sie sicher sein den günstigsten Hotelpreis zu bekommen, würden sie gezwungen sein, zahllose Homepages zu durchforsten, um am Ende nur einen Bruchteil der möglichen Angebote vergleichen zu können“, so Verhoeven.

Laut Booking.com hätten die Onlineplattformen im vergangenen Jahr rund 3,2 Millionen Übernachtungen nach Österreich gebracht. Eine Abschaffung der Bestpreisklausel könnte daher auch Effekte auf das Geschäft der Hoteliers haben. Zudem würden derzeit 26 Prozent der Partner von Booking.com keine eigene Homepage betreiben und nur wenige Hotels bestehende Seiten in mehrere Sprachen übersetzen.

„Besonders kleine und mittlere Hotelbetriebe erhalten durch Buchungsplattformen wie Booking.com einen kosteneffizienten und risikoarmen Zugang zum großen und internationalen Online-Markt. Dieser Effekt könnte gefährdet sein. Internationale Gäste sind für kleinere Betriebe ohne die Zusammenarbeit mit einer Buchungsplattform nur sehr schwer zu erreichen“, betont Verhoeven. (red)





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